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Sonnenuntergang in Duderstadt
  • Wärme

Umweltfreundlich erzeugt, wärmstens empfohlen

Im Baugebiet „Über dem Siebigsbach“ der Stadt Duderstadt werden knapp 100 Haushalte, sowie das Schulzentrum und das Sportzentrum "Auf der Klappe" mit Wärme aus der Erzeugung eines Blockheizkraftwerkes versorgt.

Neben der Wärmeerzeugung in Höhe von rund 2,9 MWh produziert das Blockheizkraftwerk ca. 1,9 MWh umweltfreundlichen und ressourcenschonenden „grünen Strom“ für Duderstadt.

Energiepreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden innerhalb der Fernwärme- und Gasversorgung

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.

Als Kundin und Kunde der Eichfelder Blockheizkraftwerk- und Bäder GmbH brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Wärmepreisbremse bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde einschließlich staatlich veranlasster Preisbestandteile inklusive Umsatzsteuer.

Hier ein Beispiel zur Berechnung des monatlichen Entlastungsbetrags:

Es wird ein Jahresverbrauch von 50.000 kWh prognostiziert. Der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis beträgt 20 Cent pro kWh. Jetzt wird zunächst der Differenzbetrag ermittelt, indem vom vereinbarten Arbeitspreis von 20 Cent pro kWh der Referenzpreis von 9,5 Cent pro kWh abgezogen wird. Der Differenzbetrag beträgt 10,5 Cent pro kWh. Das Entlastungskontingent beträgt 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs, also 40.000 kWh. Dieses wird multipliziert mit dem Differenzbetrag von 10,5 Cent. Daraus ergibt sich der jährliche Entlastungsbetrag von 4.200 Euro. Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt ein Zwölftel daraus, also 350 Euro.

Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde. Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

Weitere Informationen zu den Preisbremsen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf seiner Webseite zur Verfügung. Daneben bieten wir ihnen über den Stadtwerkeverbund Südniedersachsen auch die Möglichkeit, sich über Energiespartipps zu informieren.

Bitte beachten Sie:

Die Inhalte auf dieser Seite erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen der allgemeinen Information. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen nicht haften und unseren Kund*innen keine Rechtsberatung bieten. Aktueller Stand: Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages zur Gas- und Wärmepreisbremse (EWPBG) und Strompreisbremse (StromPBG) vom 16. Dezember 2022.